Behandlungskosten
Die Behandlungskosten richten sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die Behandlungskosten eines Heilpraktikers werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.
Als Richtwert berechne ich nach erfolgter Erstanamnese pro Behandlung zwischen 30€- 35€. Dies ist abhängig von der Therapieform.
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktikerbehandlung im Allgemeinen nicht. Sie haben jedoch die Möglichkeit eine kostengünstige Zusatzversicherung für "alternative Heilmethoden" abzuschließen. Falls Sie sich für eine Zusatzversicherung entscheiden, können Sie mich gerne diesbezüglich kontaktieren oder Sie können sich auch an die entsprechenden Krankenkassen wenden. Gesetzlich krankenversicherte Patienten können selbstverständlich gerne in meine Naturheilpraxis kommen, auch wenn sie keine Zusatzversicherung abschließen wollen.
